zu unserer Partner-Gesellschaft:

Finanz­be­hör­den wer­den regel­mä­ßig dadurch tätig, dass sie durch einen Ver­wal­tungs­akt (z. B. einen Steu­er­be­scheid) etwas for­dern, ver­bie­ten, erlau­ben oder versagen. 

Die­sen Ver­wal­tungs­ak­ten ste­hen Betei­lig­te nicht schutz­los gegenüber:

Arti­kel 19 des Grund­ge­set­zes eröff­net gegen Ent­schei­dun­gen der Finanz­be­hör­den den Finanz­rechts­weg. Steu­er­li­che  Ver­wal­tungs­ak­te kön­nen in einem außer­ge­richt­li­chen und einem gericht­li­chen Rechts­be­helfs­ver­fah­ren über­prüft werden.

Neben der kon­ti­nu­ier­li­chen und indi­vi­du­el­len Bera­tung und Ver­tre­tung bei allen Strei­tig­kei­ten mit Behör­den­ent­schei­dun­gen in Abga­ben­an­ge­le­gen­hei­ten über­neh­men wir die Füh­rung von Rechts­be­helfs­ver­fah­ren und Finanzgerichtsprozessen.